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Waldarbeitswettbewerb  - NÖ Schulvergleich

 

Für Fragen:

DI Hannes Bichl - LFS Edelhof - 0664/73599937

Ing. Herbert Grulich - LAKO - 0676/81216632

 
 
Bewerb 2009:
Anmeldung bei: Frau Eissert: annemarie.eissert@noel.gv.at
ANMELDESCHLUSS für Schulteams:    Freitag, 8. Mai 2009  
HIER ist EINLADUNG zum Wettbewerb
19. Mai 2009 FS Edelhof  = 22. Schulvergleich 
 

 

Teilnehmer:                   NÖ Landwirtschaftliche Fachschulen

                                       Forstfachschule Waidhofen/Ybbs

                                       HBLA Francisco-Josephinum Wieselburg

 

1.    Ort des Wettbewerbes

Wieselburg, Messegelände

 

2.    Termin

Nächster Termin für 2009 ist noch nicht fixiert!

 

3.    Programm

     bis 9:00 Uhr         Eintreffen der Teilnehmer

                  9:30 Uhr         Beginn des Wettkampfes

    16:00 Uhr         Siegerehrung

 

4.    Teilnahmeberechtigung

Die Mannschaft einer Schule besteht aus 4 Teilnehmern plus 1 Betreuer. Startberechtigt sind Schüler, die das 17.Lebensjahr am Wettbewerbstag noch nicht vollendet haben.

 

5.    Schiedsrichter

Jede teilnehmende Schule sollte einen Schiedsrichter stellen.

 

6.    Mannschaftswertung

Die 3 besten Teilnehmer jeder Schule kommen in die Wertung

 

7.    Umfang des Wettbewerbes

        7.1  Fallkerb

        7.2  Stechen und Zusammenschneiden

        7.3  Präzisionsschneiden am liegenden Stamm

        7.4  Blochrollen

        7.5  Zielhacken

 

8.    Allgemeine Wettbewerbsbestimmungen

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften beim Umgang mit der Motorsäge und den Forstwerkzeugen streng einzuhalten. Das Schieds-gericht ist berechtigt Zuwiderhandelnde von einer weiteren Teilnahme am Bewerb auszuschließen.

 


 

        8.1   Wettbewerbsausrüstung

Für die Teilnahme am Wettbewerb ist folgende Kleidung und Ausrüstung        vorgeschrieben und bei den einzelnen Übungen zu verwenden:

 

        8.1.1  Motorsägenwettbewerbe

 

·         Festes, über die Knöchel reichendes Lederschuhwerk mit griffiger Sohle oder Forstarbeiter-Gummistiefel mit Zehenschutzkappe und griffiger Profilsohle

·         Arbeitshose mit Schnittschutzeinlagen und Arbeitsbluse

·         Arbeitshandschuhe

·         Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz

 

Zu den MS-Wettbewerben dürfen nur handelsübliche, serienmäßige Modelle verwendet werden, die dem jeweiligen Stand der Sicherheits-technik (Handschutz mit Kettenbremse) entsprechen.

 

Die Ausstattung der Motorsägen mit äußerlich erkennbaren unüblichen Zusatzeinrichtungen ist nicht gestattet.

 

Säge und Schwertlänge können einmalig für den ganzen Bewerb beliebig gewählt werden, die Bewertung berücksichtigt keine Gewichts- und Klasseneinteilung.

 

Bei allen Motorsägen-Wettbewerben erfolgt der Start aus Sicherheits-gründen bei betriebswarmer Motorsäge, die dabei entweder mit der Hand am Boden festgehalten oder deren hinterer Haltegriff zwischen den Oberschenkeln eingeklemmt wird. Der sogenannte fliegende Start ist verboten und führt zur Disqualifikation. Der Gehörschutz ist vor dem ersten Start bei jedem Einzelwettbewerb in Funktion zu bringen, der Gesichts-schutz ist spätestens vor dem ersten Schnitt ins Holz herunterzuklappen.

 

Beim Schneiden ist die Motorsäge stets mit beiden Händen im geschlossenen Griff zu halten.

        8.1.2   Sappel- und Axtwettbewerbe

Für das Blochrollen und das Zielhacken darf jeder handelsübliche Sappel bzw. jede handelsübliche Axt verwendet werden.

Hinsichtlich der Arbeitskleidung gilt dasselbe wie bei den Motorsägen-Wettbewerben, jedoch brauchen Arbeitshandschuhe und Schutzhelme nicht getragen werden.

 

         8.2     Überprüfung der Ausrüstung

Vor jedem Start hat die für den jeweiligen Einzelwettbewerb zuständige Schiedsrichterkommission die Motorsäge und die persönliche Schutzaus-rüstung des Wettkämpfers im Hinblick auf die geforderten Sicherheitsvor-schriften zu kontrollieren. Ein Antreten eines Wettkämpfers zu einem Bewerb mit vorschriftswidriger Ausrüstung oder Bekleidung führt zur Disqualifikation für den betreffenden Bewerb.

 

 

 

        8.3   Reihung der Teilnehmer

Für jeden einzelnen Wettbewerb wird die Reihung der Teilnehmer nach    ihrer Punktezahl ermittelt. Insgesamt können 100 Punkte bei den 5 Bewerben erreicht werden. Sieger ist jener Teilnehmer, der die höchste Punktezahl erreicht hat.

 

8.4   Einsprüche

Gegen ein Schiedsrichterurteil sind Einsprüche ausnahmslos durch den     Wettkämpfer dem Obergericht vorzutragen. Die Entscheidungen des Obergerichtes sind unanfechtbar.

 

8.5. Obergericht

Das Obergericht besteht aus den Herren XX und XY.

 

8.6   Unfallverhütungsmaßnahmen und Haftungsausschluss

Den Wettbewerbsteilnehmern sind die gelten Unfallverhütungsmaßnahmen ausdrücklich zur Kenntnis zu bringen. Die Teilnehmer haben vor dem Antreten zum Wettbewerb eine Erklärung über Haftungsschluss zu unterzeichnen.

 

  1. Beschreibung der Einzeldisziplin

 

9.1 Fallkerb und Fällschnitt (25 Punkte)

In ein ca. 35 cm starkes und senkrecht eingespanntes Rundholz ist ein vorschriftsmäßiger Sehnenfallkerb in eine vorgegebene und bezeichnete Richtung zu machen.

 

Der Teilnehmer startet die Motorsäge laut allgemeinen Wettbewerbs-bestimmungen und schneidet den Fallkerb.

 

Die Zeit wird mit dem Hinstellen der Motorsäge auf dem Boden abgestoppt. Die Übung muss innerhalb einer Rahmenzeit von 60 Sekunden durchgeführt werden.

 

Bewertung

-    Überschreitung der Rahmenzeit:

Jede 1/100-Minute, die über 60 Sekunden hinaus benötigt wird, wird mit 0,5 Strafpunkten bewertet.

 

-    Abweichungen des Fallkerbes (in 2 m Entfernung gemessen).

      Pro cm maximaler Abweichung 0,5 Strafpunkte Abzug.

Abweichungen von weniger als +/-2 cm bleiben unberücksichtigt. Bei Krümmung der Sehne des Fallkerbes nach außen von mehr als 4 cm erfolgt Disqualifikation.

 


 

-    Verhältnis Fallkerbhöhe zu Fallkerbtiefe:

Der Fallkerbwinkel soll 45° sein. Die höchste zulässige Abweichung beträgt +/-5° . Darüber hinaus erfolgt pro °-Abweichung ein Abzug von 0,5 Strafpunkten.

 

-    Fallkerbtiefe:

Die Toleranzgrenzen betragen 8 bis 13 cm, für jeden mm Überschreitung dieser Toleranzgrenze erfolgt ein Abzug von 0,5 Strafpunkten.

 

-    Dach- und Sohlenschnitt:

Sollen sich treffen, höchste zulässige Abweichung +/- 1,5 cm (in Faserrichtung gemessen). Für jede größere Abweichung erfolg pro mm ein Abzug von 0,5 Strafpunkten.

 

 

9.2        Stechen und Zusammenschneiden (20 Punkte)

Ein Stamm von ca. 30 cm Durchmesser ist waagrecht aufgebockt. Der Teilnehmer hat eine ca. 3 bis 5 cm dicke, volle Scheiben innerhalb einer Rahmenzeit von 1 Minute wie folgt abzuschneiden:

 

·         Stechschnitt innerhalb eines 16 cm breiten Segments, das auf beiden Stammseiten markiert ist

·         Treffschnitt von unten

·         Treffschnitt von oben

 

Die fertige Schnittfläche soll winkelrecht zur oben liegenden Mantellinie verlaufen. Die Zeit wird vom Start der Motorsäge bis zum Hinstellen der Säge auf den Boden nach Ende der Übung in 1/100-Minuten gemessen.

 

Bewertung:

Gemessen wird in mm:

-       das Überschneiden der seitlichen Markierungslinien;

 

-       die größte vorhandene Stufe zwischen den einzelnen Schnitten (maximaler Wert auf Scheibe oder Stamm);

 

 

-       die größte Abweichung vom rechten Winkel zur oben liegenden Mantellinie.

 

Alle drei gemessenen Werte werden addiert.

1 mm Abweichung ergibt 0,5 Strafpunkte.

Die Überschreitung der Rahmenzeit ergibt pro 1/100-Minute ebenfalls je 0,5 Strafpunkte.

9.2        Präzisionsschneiden am liegenden Stamm (20 Punkte)

 

Ein Stamm von ca. 20 cm Durchmesser liegt auf einem gehobelten, Unterlagsbrett. Vom Stamm ist eine ca. 3 bis 5 cm starke Scheibe innerhalb einer Rahmenzeit von 30 Sekunden wie folgt abzuschneiden.

 

-       Stechschnitt

-       Schneiden nach unten

-       Schneiden nach oben

 

Nach begonnenem Schneiden nach oben darf nicht mehr hinuntergeschnitten werden.

 

Beim Schneiden darf nur eine stehende oder knieende Körperstellung eingenommen werden.

 

Die Zeit wird vom Start der Motorsäge bis zum Hinstellen der Säge auf den Boden nach Beendigung der Übung in 1/100-Minuten gemessen.

 

Bricht die Scheibe durch seitliches Kippen der Motorsäge vorzeitig ab, so wird der Wettbewerbsteilnehmer disqualifiziert.

 

Bewertung:

Gemessen werden die Sägespuren im untergelegten Brett bzw. die Stärke des nicht vollständig abgeschnittenen Holzes auf 1/10 mm. Sichtbare, aber nicht messbare Sägespuren auf dem untergelegten Brett werden als Sägespur von 1/10 mm Tiefe bewertet. 1/10 mm Holzstärke oder Sägespur ergibt einen Abzug von 0,5 Strafpunkten, hiezu werden allfällige Überschreitungen der Rahmenzeit in 1/100-Minuten addiert.

 

9.3        Blochrollen (Mannschaftsbewerb) (20 Punkte)


Ein auf dem Boden liegendes abholziges Bloch von ca. 3 m Länge und einem Durchmesser von ca. 15 - 20 cm ist zu einem 15 m entfernten Stock zu rollen. Der Wettkämpfer berührt mit der Sappelspitze das Bloch, das mit der Mittelmarkierung den Startpflock berührt und erwartet das Startkommando. Auf das gegebene Kommando beginnt er das Bloch zu rollen und zwar so, dass es mit einer beliebigen Stelle an dem in 15 m Entfernung als Wendemarke aufgestellten Pflock ankommt. Der nächste Wettkämpfer der Mannschaft rollt das Bloch zum Startpflock anschließend zum Startpflock zurück. Der 3. Wettkämpfer rollt zum 15 m entfernten Stock, von wo das Bloch vom 4. Wettkämpfer wieder zum Startpflock zurückgerollt wird. Die Übung ist erst beendet, sobald die ca. 10 cm Mittelmarkierung des Bloches wieder am Startpflock anliegt. Erst zu diesem Augenblick wird die Zeit abgestoppt. Das Verziehen des Bloches ist gestattet.

 


 

Bewertung:

 

Gemessen wird die Zeit in 1/100-Minuten vom Startsignal bis zum Anliegen der Mittelmarkierung des Bloches am Startpflock.

Der Teilnehmer mit der schnellsten Zeit erhält 20 Punkte. Eine 1/100 Minute Zeitrückstand bedeutet einen Abzug von 0,5 Strafpunkten.

 

9.5      Zielhacken   (15 Punkte)

 

Der Teilnehmer hat mit der Axtscheide je einen Zielhieb auf 3 verschieden angeordneten Scheiben zu führen.

 

-       Der erste Hieb ist auf eine waagrecht, ca. 30 cm über dem Boden befindliche Fläche (Baumstock) zu führen.

 

-       Der nächste Hieb ist auf die rechte Seite des Baumstockes zu führen. Bei diesem Hieb ist die Axtführung rechts vorgeschrieben.

 

-       Wie beim vorigen Hieb, jedoch auf die linke Seite des Baumstockes, Handwechsel und Axtführung links.

 

Es muss bei jedem Hieb mindestens 60 cm weit ausgeholt werden:

Der zweite und der dritte Hieb sind mit Handwechsel durchzuführen. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, wird der jeweilige Hieb nicht bewertet.

 

 

Bewertung:

 

Bewertet werden nur die gültigen Hiebe:

 

Kerntreffer ... 5 Punkte

angeschnittener 1.Kreis der Scheibe ... 3 Punkte

angeschnittener 2.Kreis der Scheibe ... 2 Punkte

angeschnittener 3.Kreis der Scheibe ... 1 Punkt